Antrag der CSU-Bezirkstagsfraktion zum Verwaltungsrat der Bezirkskliniken Mittelfranken

Die CSU-Fraktion beantragt erste Schritte nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der Sonderuntersuchung.

Die CSU-Bezirkstagsfraktion beantragt zur nächsten Sitzung des Verwaltungsrates am 25.09.2018 folgende Fragestellungen zu behandeln und beraten:

  1. In der Verwaltungsratssitzung zeigt ein einschlägiger Rechtsanwalt bzw. eine einschlägige Rechtsanwältin auf, in wie weit eine Abberufung der Organstellung „Vorstand“ erfolgen kann.
  2. Ferner bitten wir darzulegen in wie weit eine Freistellung von Herrn Helmut Nawratil, unter den aktuellen Rahmenbedingungen, erfolgen kann. Diese soll solange erfolgen, bis eine endgültige Bewertung der Ergebnisse der Sonderuntersuchung möglich ist.
  3. Unabhängig der aktuellen Besetzung des Organs „Vorstand“ beantragen wir, in Zusammenarbeit mit einer einschlägigen Personalberatungsfirma Besetzungsmodelle für das Organ „Vorstand“ der Bezirkskliniken Mittelfranken auszuarbeiten, in denen ein „Mehraugenprinzip“ vorherrscht. Diese sollen mögliche Zuschnitte von Resorts und Verantwortlichkeiten enthalten.
  4. Als eine Folge der Ergebnisse der Sonderuntersuchung beantragen wir erneut, die unverzügliche Durchführung einer objektiven Personalbemessung in den gesamten Bezirkskliniken Mittelfranken. Angefangen bei den patientennahen Bereichen. Hierrüber soll fortlaufend in den Sitzungen des Verwaltungsrats berichtet werden.
  5. Im Prüfbericht wurde explizit auf Folgendes hingewiesen: „Ohne weitere Sachverhaltsaufklärungen sollten allein auf Grundlage dieses Gutachtens jedoch keine verbindlichen Erklärungen und Handlungen gegenüber Dritten (insbesondere Vertragspartner des KU) abgegeben werden bzw. erfolgen.“.
    Daher muss der Prüfbericht Punkt für Punkt abgearbeitet und juristisch geprüft werden. Die Prüfung muss insbesondere beinhaltend, ob und in wie weit mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber einzelnen Personen oder Dritten geltend gemacht werden können.

Das weitere Vorgehen der CSU-Bezirkstagsfraktion ist gekennzeichnet vom alten römischen Grundsatz „Audiatur et altera pars“ - „Gehört werde auch der andere Teil.“ bzw. „Man höre auch die andere Seite.“.

Daher behalten wir uns vor, nach einer Stellungnahme der Bezirkskliniken Mittelfranken zu den Ergebnissen der Sonderuntersuchung, weitere Anträge zu stellen.

Der genaue Antragstext im Wortlaut ist der angehängten Datei zu entnehmen.

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