Antrag – Resolution

„Kommunaler Rettungsschirm für alle drei kommunalen Ebenen infolge der CORONA - Krise“

 

Der Mittelfränkische Bezirkstag befürchtet wegen der CORONA - Krise Steuereinbußen bei den Gemeinden und Städten. Damit wird dies auch Auswirkungen auf die Bezirksumlage haben.

Gemeindetag und Landkreistag rechnen mit Steuerausfällen von mehreren Milliarden Euro. Dieser Einbruch der kommunalen Finanzkraft hat auch deutliche Auswirkungen auf die umlagefinanzierten Bezirke.

Die Kernfrage wird sein: Wie werden die gesetzlich verankerten Ansprüche auf die Hilfeleistungen im Bereich der Menschen mit Behinderung und der pflegebedürftigen Menschen dauerhaft sichergestellt. Gleiches gilt für die bezirklichen Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulbegleiter, der jungen Erwachsenen im Asylbereich und durch das Angehörigen Entlastungsgesetz.

Gleichermaßen gilt es den gesetzlichen Pflicht-Versorgungsauftrag für die psychiatrischen Krankenhäuser sicher zu stellen. Die geplante Verordnung zur Änderung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser muss, sowohl für die Erwachsenenpsychiatrie, als auch für die Kinder- und Jugendpsychiatrie, eine auskömmliche Pauschale gewährleisten.

Die bezirkliche Leistungsfähigkeit und die gesetzlichen Verpflichtungen können nur durch ausreichende Finanzmittel sichergestellt werden. Dazu fordern die Bezirke, dass der kommunale Rettungsschirm für alle drei kommunalen Ebenen gespannt und bedarfsgerecht und ausreichend ausgestattet wird.

Bei der Verteilung der Rettungsschirm-Mittel müssen die Bezirke ausreichend und direkt berücksichtigt werden.

Freistaat Bayern wird deshalb aufgefordert, im Dialog mit den drei kommunalen Ebenen, tragbare Lösungen zu finden und im Bund für die entsprechenden gesetzlichen Ausgleichsregelungen zu sorgen.

 

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